Der Dekanatsausschuss

Der Dekanatsausschuss

Aufgaben

Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode. Er tagt monatlich und koordiniert alle kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk. Er übernimmt die Aufgaben eines beschließenden Ausschusses für die Gesamtkirchenverwaltung. Der Dekanatsausschuss

  • wählt das Dekanekollegium,
  • setzt die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit im Dekanatsbezirk,
  • verwaltet das Vermögen des Dekanatsbezirkes und der Gesamtkirchengemeinde,
  • beschließt über den Haushaltsplan für Gesamtkirchengemeinde und des Dekanats, über Ergänzungszuweisung und Kirchgeld,
  • führt die Aufsicht über die Einrichtungen des Dekanatsbezirkes und übt dienstrechtliche Befugnisse über die Mitarbeitenden aus.

Dem Dekanatsausschuss gehören mit Stimmrecht an:

  • der Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin und die weiteren Mitglieder des Dekanekollegiums
  • die beiden gewählten Mitglieder des Präsidiums der Dekanatssynode
  • acht nicht ordinierte und vier ordinierte weitere Mitglieder, die von der Dekanatssynode aus ihrer Mitte gewählt werden,
  • die Mitglieder der Landessynode, die im Dekanatsbezirk ihren Wohnsitz haben,
  • zwei vom Dekanatsausschuss zu berufende Mitglieder.

Der Leiter bzw. die Leiterin des Kirchengemeindeamtes und der Verwaltungsstelle gehört dem Dekanatsausschuss mit beratender Stimme an.

Den Vorsitz im Dekanatsausschuss führt der Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin. Der Dekanatsausschuss wählt aus seiner Mitte ein stellvertretend vorsitzendes nicht ordiniertes Mitglied.

Beratende und beschließende Ausschüsse des Dekanatsausschusses

Der Dekanatsausschuss kann für bestimmte Angelegenheiten beratende und beschließende Ausschüsse einsetzen.

Mitglieder der beschließenden Ausschüsse können auch Nichtmitglieder des Dekanatsausschusses sein. Sie müssen jedoch zum Kirchenvorstand wählbar sein. Ihre Zahl darf die Hälfte der stimmberechtigten Ausschussmitglieder nicht überschreiten. Mindestens je ein Mitglied des Dekanatsausschusses muss jeweils den beschließenden Ausschüssen mit Stimmrecht angehören.

Den Vorsitz in beschließenden Ausschüssen führt der Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin oder ein vom Dekanatsausschuss aus seiner Mitte bestimmtes Mitglied. Über den stellvertretenden Vorsitz in beschließenden Ausschüssen sowie über den Vorsitz und die Stellvertretung in vorberatenden Ausschüssen entscheidet der jeweilige Ausschuss.

Die Ausschussvorsitzenden haben über die Beschlüsse und die Tätigkeit der Ausschüsse den Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin zu informieren und in den Sitzungen des Dekanatsausschusses regelmäßig zu berichten.

In seiner Eigenschaft als vorsitzendes Mitglied des Dekanatsausschusses kann der Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen, soweit er bzw. sie nicht ohnehin Mitglied ist. Dies gilt entsprechend für die anderen Mitglieder des Dekanekollegiums.