Religionsunterricht

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an Bayerischen Schulen. Er wird vom Staat gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften verantwortet.
Religion ist das einzige Schulfach, das ausdrücklich in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz erwähnt wird.

Viele Kinder lernen im Religionsunterricht Grundlagen christlichen Glaubens und Handelns erstmals kennen.

Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können auf Antrag am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.

Schulreferat des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Augsburg

Das Schulreferat ist zuständig für

  • Genehmigung der Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht für bekenntnislose SchülerInnen (Antragsformular zum Download)
  • Zuteilung der kirchlichen Lehrkräfte im Fach Evangelische Religion an alle Schulen im Dekanat
  • Fachaufsicht über den gesamten evangelischen Religionsunterricht im Dekanat Augsburg (staatliche und kirchliche Lehrkräfte)
  • Dienstaufsicht über die kirchlichen Lehrkräfte im evangelischen Religionsunterricht im Dekanat Augsburg

Kontakt

Gerne können Sie sich mit allen Fragen zum Evangelischen Religionsunterricht an uns wenden