Vier persönliche Gründe von vielen für den Kircheneintritt
- „Ich überlege eigentlich schon lange, wieder einzutreten. Und jetzt gibt es einen Anlass…“ Vielleicht ist das bei Ihnen auch so.
- Sie möchten kirchlich heiraten
- Sie möchten Patin/ Pate werden.
- Sie möchten einfach dazugehören zur evangelischen Kirche.
Es gibt gute Gründe für den Eintritt und diese sind so individuell wie die Menschen, die diesen Schritt tun. Die Kirchengemeinden und die Infostelle Annapunkt sind für Sie da und beraten Sie zu allen Fragen rund um den Kircheneintritt: Pfarrerin Bettina Böhmer-Lamey heißt Sie gerne herzlich willkommen. Bitte vereinbaren Sie mit ihr einen Termin zum Eintrittsgespräch per Telefon: 0821 / 45017-1240 oder per Email: kircheneintritt@annahof-evangelisch.de
Häufige Fragen zum Kircheneintritt
An wen kann ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten möchte?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Wenden Sie sich entweder an den Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort oder an den Annapunkt, die Infostelle im Evangelisch-Lutherischen Dekanat Augsburg oder jede andere Kircheneintrittsstelle.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. In der Regel sind ein oder auch mehrere Gespräche mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vorgesehen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorgerlichen Charakter haben. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Allerdings sollten Sie sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch (ersatzweise ein Taufschein oder die Konfirmationsurkunde) und die Austrittsbescheinigung benötigt.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Die Taufe wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Ihr Ortspfarrer oder ihre Ortspfarrerin überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie sich in geeigneter Weise auf Ihre Taufe vorbereiten können. Gefeiert wird diese in einem Gottesdienst.
Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied werden möchte, als in meiner Wohnsitz-Kirchengemeinde?
Sprechen Sie diesen Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an, man wird Ihnen individuell weiterhelfen.
Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
Wenn Sie es wünschen, spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin ein Gebet oder Psalm und segnet Sie. Gerne überlegt er/sie gemeinsam mit Ihnen wo und in welcher Weise Sie einen (Abendmahls-) Gottesdienst mitfeiern können.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Nur wenn Sie das möchten. Prinzipiell gilt, dass alles, was bei Ihrem Eintritt zur Sprache kommt, der Schweigepflicht unterliegt.
Warum kann ich nicht ganz allgemein in die Kirche eintreten, sondern nur konkret in eine bestimmte Konfession?
Die Einheit zwischen den Kirchen ist gewachsen, aber noch nicht vollendet. Der Eintritt bedeutet deshalb zugleich die Entscheidung für eine bestimmte Kirchengemeinschaft. Evangelisch-Lutherische Kirche bedeutet: Die Mitglieder wollen sich an dem orientieren, was die Bibel über Jesus in den Evangelien berichtet und was Martin Luther wiederentdeckt hat.
Welche besonderen Rechte habe ich, wenn ich Kirchenmitglied bin?
Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können sie Patin oder Pate werden. Sie haben aktives und passives Wahlrecht bei Kirchenvorstandswahlen. Außerdem können Sie sich in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen der Evangelischen Kirche ehrenamtlich engagieren. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD).
Welche finanziellen Pflichten bringt die Kirchenmitgliedschaft mit sich?
Wenn Sie über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen, zahlen Sie ab Ihrem Eintritt Kirchensteuern. In Bayern sind das acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer richtet sich also anteilig nach ihrer Einkommenssteuer. Außerdem wird in Bayern einmal im Jahr das sog. „Kirchgeld“ erhoben, bei dem man sich je nach Einkommen selbst einstuft. Dieses Kirchgeld ist für Projekte vor Ort gedacht. Alle Beiträge können als Sonderausgabe auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie dort unbedingt nach dem (Wieder-) Eintritt Ihre Kirchenzugehörigkeit eintragen. Das erledigen Sie beim Einwohnermeldeamt. Geringverdienende (Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner) zahlen keine Kirchensteuer.
Detailinformationen zu Steuerfragen sind auch unter www.kircheundgeld.de zu finden oder können mit dem Kirchensteueramt Augsburg geklärt werden.
Was kostet der Eintritt?
Der (Wieder-)Eintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche ist kostenlos.
Sie wollen (wieder) eintreten?
Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. Rufen Sie bei Ihrer Kirchengemeinde am Wohnort an oder nehmen Sie Kontakt auf zum Annapunkt, der Infostelle im Evangelisch-Lutherischen Dekanat Augsburg.