Kirchenmitgliedschaft

Was bedeutet Kirchenmitgliedschaft? 

Mitglied der evangelischen Kirche ist in der Regel, wer evangelisch getauft ist oder in die evangelische Kirche aufgenommen wurde und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich einer Kirchengemeinde hat. Die Kirchenmitgliedschaft verbindet Sie mit Ihrer örtlichen Kirchengemeinde, der jeweiligen Landeskirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bei einem Umzug in den Bereich einer anderen evangelischen Landeskirche wird die Mitgliedschaft dort fortgeführt. 

Bildrechte
Dominik Goenna
Hier ist der Kircheneintritt möglich: im Evangelischen Forum Annahof

Welche Rechte haben Kirchenmitglieder? 

Je nach Alter und den Regelungen der jeweiligen Landeskirche können Kirchenmitglieder bei kirchlichen Wahlen mitentscheiden, selbst für kirchliche Ämter kandidieren und ein Patenamt übernehmen. Kirchenmitglieder können zudem die Angebote und Dienste der Kirche in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel kirchliche Amtshandlungen wie: 

Mitgliedschaft bedeutet auch Verantwortung 

Kirchenmitgliedschaft ist mehr als eine formale Zugehörigkeit. Sie bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein und kirchliches Leben mitzutragen. Dazu gehört auch, die eigene Religionszugehörigkeit gegenüber den staatlichen Meldebehörden korrekt anzugeben. Viele Mitglieder engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich, unterstützen ihre Kirchengemeinde oder beteiligen sich am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben vor Ort. 

Was passiert bei einem Kirchenaustritt? 

Der Austritt aus der evangelischen Kirche wird gegenüber einer staatlichen Stelle erklärt. Mit dem Kirchenaustritt endet die formale Kirchenmitgliedschaft. Damit entfallen grundsätzlich auch Rechte, die an die Kirchenmitgliedschaft gebunden sind. Dazu können unter anderem das kirchliche Wahlrecht, die Übernahme eines Patenamtes oder bestimmte kirchliche Amtshandlungen gehören. Wer später wieder Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, kann jederzeit den Kircheneintritt beziehungsweise Wiedereintritt beantragen.


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