Die Leitung des Dekanatsbezirkes ist zugleich geistlicher und rechtlicher Dienst. Darin wirken ordinierte und nichtordinierte Gemeindeglieder in der Dekanatssynode und im Dekanatsausschuss zusammen. Sie werden dafür von den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern des Dekanatsbezirkes gewählt. In allen Gremien haben die Laien die Mehrheit.